MERKEL Steuer Beratung Altdorf


ERBEN UND VERERBEN

Vermögen sichern - Wohlstand wahren

 

Auch im Alter sollte vorausschauend geplant werden. Erst recht, wenn es darum geht die im Laufe des Lebens erwirtschafteten Güter verantwortungsvoll für die nächste Generation zu bewahren.

 

Wer früh genug über das Thema Vererben und Erben informiert ist und sich beizeiten um alles Nötige kümmert, vermeidet Streitigkeiten und hohe Steuern im Nachhinein.
Generell gilt: Erbnachlässe werden nach Abzug gewährter Freibeträge besteuert. Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt dabei vom Grad der Verwandtschaft ab und vor allem von der richtigen Vorausschau und Planung im Vorfeld.

 

Wir beraten umfassend und kompetent in allen steuerlichen Belangen, erläutern gesetzliche Erbfolgen, besprechen Möglichkeiten der testamentarischen Vorsorge und geben wertvolle Expertentipps zur Erbschaftsteueroptimierung.


Im Einzelnen umfasst unser Beratungsangebot für Vererbende und Erbende folgende Leistungen:

 

Privater Vermögensübergang
Vorweggenommene Erbfolge


Planung der Vermögensübertragung

  • Wille des Übergebers,
  • Wunsch der Begünstigten
  • Bewertung von Vermögen
  • Aufteilen von Vermögen
  • Optimaler Zeitpunkt


Beurteilung der steuerlichen Auswirkung

  • Mitwirken bei der Vertragsgestaltung (Notar)
  • Schenkungssteuererklärung


Erbschaft

  • Erbschaftsteuererklärung
  • Steuererklärung für die Erbengemeinschaft (aus Erträgen des Nachlasses)
  • Teilen des Nachlasses


Unternehmensnachfolge
Analyse von Möglichkeiten der Nachfolge

  • Familiennachfolge
  • Verpachtung des Betriebs
  • Verkauf des Unternehmens


Beurteilung der steuerlichen Auswirkung für Übergeber und Übernehmer

Bewertung des Unternehmens

Planung einer Überleitungsphase und -strategie

Mitwirken bei der Vertragsgestaltung

Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung

Überwachung von Fristen